Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4471
OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94 (https://dejure.org/1994,4471)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.03.1994 - 7 UF 422/94 (https://dejure.org/1994,4471)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. März 1994 - 7 UF 422/94 (https://dejure.org/1994,4471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Rentenanwartschaften; Verfügungsfähigkeit der Parteien über gesetzliche Rentenanwartschaften; Zulässigkeit der Berücksichtigung von Anrechten durch eine Berechnung nach dem reinen Zeit/Zeitverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Verzicht hinsichtlich der nach der Trennung erworbenen Rentenanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 516
  • FamRZ 1995, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94
    Der vereinbarte Teilverzicht auf den Ausgleich der beiderseitig nach dem 30.6.1990 erworbenen Anwartschaften darf nicht zur Folge haben, daß der ausgleichsberechtigten Ehefrau mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihr nach der gesetzlichen Regelung zustehen (BGH FamRZ 1990, 273 und 1990, 384).

    Die Aufteilung ist vielmehr nach dem Verhältnis der Entgeltpunkte zueinander vorzunehmen, wie dies die.Beschwerdeführerin zutreffend getan hat (vgl. BGH FamRZ 1990, 273, 274):.

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 30/88

    Einreichen einer Scheidungsklage bei schon anhängigem Scheidungsverfahren -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94
    Der vereinbarte Teilverzicht auf den Ausgleich der beiderseitig nach dem 30.6.1990 erworbenen Anwartschaften darf nicht zur Folge haben, daß der ausgleichsberechtigten Ehefrau mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihr nach der gesetzlichen Regelung zustehen (BGH FamRZ 1990, 273 und 1990, 384).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 4/87

    Grenzen der Vereinbarung eines teilweisen Ausschlusses des Versorgungsausgleiches

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94
    Dieses Verbot gilt z.B. auch dann, wenn Anwartschaften einer Ausgleichsberechtigten auf Betriebsrente ausgeschlossen werden und dies dazu führen würde, daß ihr zu hohe Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen würden (BGH FamRZ 1988, 153 ).
  • OLG Frankfurt, 10.02.1981 - 3 UF 262/79
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.1994 - 7 UF 422/94
    Der Teilverzicht auf den Ausgleich der nach dem 30.6.1990 von dem Antragsgegner bei der Bau-Berufsgenossenschaft erworbenen Anrechte kann nach dem bloßen Zeit/Zeitverhältnis erfolgen, weil diese Anrechte nicht beitragsbezogen orientiert sind (vgl. Johannsen/Henrich aaO., Rn. 5, OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 908, 910).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 9 UF 78/99

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Verkürzung der Ehezeit im Rahmen des

    Bemessungsgrundlage für die zu bewertenden Anwartschaften des Versorgungsausgleiches bleibt die tatsächliche Ehezeit, die Entscheidung über den Endstichtag ist nicht disponibel (BGH FamRZ 1990, 273, 274; OLG Celle FamRZ 1994, 1039, 1040; Soergel-Lipp, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1587 o Rdnr. 17; Erman-Wick, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1587 o Rdnr. 20; Palandt- Brudermüller, BGB, 60. Aufl. 2001 § 1587 o Rdnr. 3; MünchKomm-Strobel, BGB, 4. Aufl. 2000 § 1587o Rn. 13; im Ergebnis auch OLG Nürnberg FamRZ 1995, 177, 178 sowie KG FamRZ 1994, 1038, 1039).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht